(SOMMER) URLAUB & TARIFLICHER ANSPRUCH
wir
wünschen
allen
Usern
unserer
Webseite
sowie
allen
Kolleginnen
und
Kollegen
einen
erholsamen
Sommerurlaub!
Ihr
habt
es
Euch
nicht nur verdient sondern auch einen tariflichen Anspruch darauf!
Dies
ist
keine
Selbstverständlichkeit,
denn
dieser
Anspruch
musste
in
langen
gewerkschaftlichen
Auseinandersetzungen
in
Tarifver-
handlungen
und
Streiks
der
abhängig
Beschäftigten
erst
durchgesetzt
werden.
Umso
mehr
können
wir
dieses
Recht
nunmehr
vollends
in
Anspruch
nehmen
und
uns
vom
betrieblichen
Stress
erholen.
Lasst
mal
einen
Urlaubs-Gruss
in unserem Gästebuch.
Der lange Kampf
um die freie Zeit.
Jeder Weg beginnt mit
dem ersten Schritt – und
dieser Weg hat sich
gelohnt! Die Geschichte
der Erfolge begann vor
über 100 Jahren ...
1903
In
Deutschland
wird
die
erste
tarifvertragliche
Urlaubs-
regelung
von
Brauereiarbeitern
aus
Stuttgart
und
Thüringen
erstritten.
Ergebnis:
ganze drei freie Tage – pro Jahr
1918
und
die
Jahre
danach:
Urlaub
für
Arbeiterinnen
und
Arbeiter
ist
quasi
unvorstellbar.
So
unvorstellbar,
dass
sogar
die
wenigen
Beschäftigten,
die
aufgrund
vereinzelter
Regelungen
einige
Tage
Urlaub
erhalten,
mittags
argwöhnisch
in
den
Betrieb
kommen,
um
nachzusehen,
ob
nicht
ein
anderer
ihren
Arbeitsplatz
eingenommen hat.
1948
Der
Anspruch
auf
Erholung
und
Freizeit
hält
Einzug
in
die
allgemeinen
Menschenrechte.
Die
konkrete
Umsetzung
in
den
einzelnen Ländern hingegen lässt auf sich warten
1951
In
der
Deutschen
Demokratischen
Republik
wird
durch
die
Urlaubsverordnung
das
1949
verfassungsrechtlich
garantierte
Re-
cht auf Urlaub umgesetzt
1962
Der
Anspruch
auf
Urlaub
verlängert
sich
um
3
bis
6
Tage
und
richtet
sich
nicht
mehr
nach
der
Betriebszugehörigkeit,
son-
dern nach dem Lebensalter.
1963
In
der
Bundesrepublik
Deutschland
gilt
erstmals
das
Bundesurlaubsgesetz:
Es
garantiert
allen
Beschäftigten
ab
sechs
Monaten
Betriebszugehörigkeit
15
Tage
bezahlten
Erholungsur-
laub.
1978/1979
Nach
fast
sechs
Wochen
langem
Streik
gelingt
den
gut
organisierten
und
kampfstarken
Belegschaften
der
west-
deutschen
Eisen-
und
Stahlindustrie
der
entscheidende
Durch-
bruch
in
Richtung
sechs
Wochen
Tarifurlaub:
Der
Stufenplan
be-
ginnt ..
1981
Es
ist
vollbracht!
Nicht
nur
bei
Stahl,
Metall
und
Elektro
so-
wie
der
Druckindustrie
gelten
sechs
Wochen
Tarifurlaub,
sondern
in fast allen tarifgebundenen Branchen.
Heute,
über
30
Jahre
später:
30
Tage
Urlaub
gelten
als
selbst-
verständlich.
Sechs
Wochen
freie,
bezahlte
Zeit:
Zeit
für
sich,
Zeit
für
Freunde,
Zeit
für
die
Familie,
Zeit,
Kraft
zu
tanken
und
die
Seele
baumeln
zu
lassen.
Zeit,
die
wir
brauchen.
Und
Zeit,
die
wir
uns
verdient haben.
Zeit, für die sich der Einsatz gelohnt hat.
Die VKL-Huette wünscht Euch einen schönen Urlaub!
IGM-Postkarte
/Urlaubsmotiv: